Was ist die Partnerschaft für Demokratie und was soll sie tun?
Die „Partnerschaft für Demokratie“ ist ein Netzwerk.
Dieses Netzwerk soll die zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteur*innen für Aktivitäten gegen lokal relevante Formen von Extremismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit, Gewalt und Menschenfeindlichkeit sowie für die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens unter aktiver Beteiligung der Bürger*innen unterstützen und zur nachhaltigen Entwicklung lokaler und regionaler Bündnisse in diesen Themenfeldern beitragen. Im partnerschaftlichen Zusammenwirken, insbesondere von kommunaler Verwaltung und Zivilgesellschaft, wird eine lebendige und vielfältige Demokratie vor Ort sowie eine Kultur der Kooperation, des respektvollen Miteinanders, der gegenseitigen Anerkennung und Unterstützung gestärkt.
Wir gehen bei unserem lokalen Handlungskonzept gezielt davon aus, dass es für die Stärkung der Demokratie vor Ort wichtig ist...
- die gesellschaftliche Anerkennung und Akzeptanz von demokratischen Grundwerten voranzutreiben
- das Wissen und die Fähigkeiten demokratischer Beteiligung und Urteilsbildung von Individuen zu fördern
- zur Ermöglichung gesellschaftlicher und politischer Teilhabe und Teilnahme beizutragen
- gesellschaftliche Solidarität und vielfältige Formen des gemeinwohlorientierten Handelns zu stärken
- normative Grenzen gegenüber antidemokratischen Bestrebungen zu verdeutlichen
Mit wieviel Geld wird die Partnerschaft gefördert?
Bescheid vom: 05.12.2022
Zeitraum: 01.01.-31.12.2023
- Koordinierungs- und Fachstelle: 36.000,00 Euro
- Aktions- und Initiativfonds: 85.989,00 Euro
- Jugendfonds: 10.000,00 Euro
- Partizipations-, Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit: 6.900,00 Euro
Gesamtförderung: 138.889,00 Euro
Eigenanteil Landkreis: 13.889,00 Euro
Welche Programmziele verfolgt die Partnerschaft?
Ziele sind
- die Förderung und Stärkung des vielfältigen demokratischen Engagements durch die Stärkung einer lebendigen, Zivilgesellschaft vor Ort,
- die Etablierung und Entwicklung von Verfahren der demokratischen Beteiligung (einschließlich der Entwicklung und Erprobung innovativer Beteiligungsansätze),
- die gesellschaftliche Sensibilisierung in Bezug auf alle demokratie- und rechtstaatsfeindliche Phänomene und
- Beispiele für demokratie- und rechtsstaatsfeindliche Phänomene:
- die Stärkung des öffentlichen Engagements hiergegen (u. a. gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie darauf bezogene Formen der Diskriminierung);
- Beispiele für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
- Fremdenfeindlichkeit
- Rassismus
- Antisemitismus
- Islamfeindlichkeit
- Sexismus
- Homosexuellenfeindlichkeit
- Behindertenfeindlichkeit
- Obdachlosenfeindlichkeit
- Feindlichkeit gegenüber langzeitarbeitslosen Menschen
- Demonstration von Etabliertenvorrechten gegenüber gegenüber Neuankömmlingen
- die Umsetzung fachlicher Ansätze im Rahmen unterschiedlicher Projekte;
- der Aufbau von Knowhow im Umgang mit programmrelevanten Herausforderungen oder Problemlagen;
- die Entwicklung einer Kultur der Unterstützung und Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements in allen Themenfeldern des Programms
- als auch der Dialog zu Sicherheit und Prävention.
Welche spezifischen Mittler- und Handlungsziele werden im Landkreises Spree-Neiße im Jahr 2023 verfolgt?
Folgende Mittler- und Handlungsziele will der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa für das Jahr 2023 erreicht haben.
Mittlerziel: Demokratie fördern
- Handlungsziel 1: 8 Veranstaltungen zur Entwicklung / Stärkung von Jugendbeteiligungsstrukturen mit mindestens 100 Teilnehmenden werden bis Ende 2023 durchgeführt
- Handlungsziel 2: 4 Veranstaltungen zur Sensibilisierung / Etablierung digitaler Formate mit mindestens 25 Teilnehmenden werden bis Ende 2023 durchgeführt
Mittlerziel: Viefalt gestalten
- Handlungsziel 3: 8 Veranstaltungen zur Sensibilisierung und Gestaltung von "Vielfalt" werden bis Ende 2023 mit mindestens 150 Teilnehmenden (Jugendlichen, pädagogischen Fachkräften, Eltern) durchgeführt
- Handlungsziel 4: 2 Schulen nutzen und thematisieren bis Ende 2023 das Thema Vielfalt im Schulkontext, z.B. mit Hilfe der Comic-Wanderausstellung zum Thema "Vielfalt"
Mittlerziel: Extremismus vorbeugen
- Handlungsziel 5: 4 Veranstaltungen zur Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen gegen demokratiefeindliche Phänomene werden bis Ende 2023 mit mind. 100 Teilnehmenden durchgeführt
Welche Zielgruppen werden angesprochen?
Zielgruppe des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sind in erster Linie
- Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen,
- junge Erwachsene
- aber auch ehren-, neben- und hauptamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe und an anderen Sozialisationsorten Tätige, Multiplikatorinnen bzw. Multiplikatoren
- sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure.
Wer kann/könnte gefördert werden?
Letztempfänger_innen sind grundsätzlich juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Körperschaften der Gemeinden) bzw. juristische Personen des Privatrechts (z.B. eingetragene Vereine, GmbH).
Darüber hinaus gilt, dass Letztempfänger*innen gemeinnützig i.S.d. §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) sind bzw. ersatzweise, bis zur Erlangung der Gemeinnützigkeit nach §§ 51 ff. AO den Nachweis der Stellung eines erfolgsversprechenden Antrags auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit führen.
Gründungsdokumente (Gesellschaftsvertrag, Vereinssatzung, etc.) von Letztempfänger*innen, dürfen Insichgeschäfte im Sinne von § 181 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht gestatten. Das Verbot des Insichgeschäfts nach § 181 BGB gilt darüber hinaus für alle Aktivitäten von nicht-staatlichen Organisationen mit Bezug zum Bundesprogramm.
Die Träger aller geförderten Maßnahmen müssen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen und haben eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu gewährleisten.
Welche Maßnahmen sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig?
Grundsätzlich nicht zuwendungsfähig sind Maßnahmen,
- die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulunterrichtlichen Zwecken,
- dem Hochschulstudium,
- der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit,
- dem Breiten- und Leistungssport,
- der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung,
- der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung,
- der Erholung oder der Touristik dienen,
- Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen,
- Maßnahmen, die im Rahmen institutioneller Förderungen des Bundes gefördert werden
- sowie Maßnahmen des internationalen Jugend- und Fachkräfteaustausches, wenn sie zu den Aufgabenbereichen von binationalen Jugendwerken gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können
- sowie Maßnahmen, die zu den originären Aufgaben des Kinder- und Jugendplanes des Bundes gehören und ebenfalls der Art nach von diesem gefördert werden können.
- Darüber hinaus werden keine Maßnahmen gefördert, die ihrem Charakter nach durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und/oder durch länderspezifische Regelungen abgedeckt werden.
- Gefördert werden nicht Gedenkstättenfahrten, da die IBB gGmbH vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Mittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) erhält, die zur Förderung von Fahrten zu Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus im In- und im Ausland nach den Vorgaben der Richtlinien des KJP zu verwenden sind. Anträge auf finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gedenkstättenfahrten sind insoweit an die IBB gGmbH zu richten.
Welche Ausgaben sind nicht zuwendungsfähig?
Ausgaben sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig, wenn
- Belegdatum, Leistungszeitraum oder Zahlungsfluss außerhalb des Bewilligungszeitraumes liegen,
- die Ausgaben nicht direkt zur Zielerreichung des Projektes beitragen und
- die Ausgaben nicht im verbindlichen Finanzierungsplan enthalten sind.
Nicht zuwendungsfähig sind:
- Speisen und Getränke bei Beratungsgesprächen, Besprechungen oder ähnlichen Treffen am Projektort.
- Ausgaben für alkoholische Getränke
- Pfand für Getränke
Bitte das Merkblatt "Zuwendungsfähige Ausgaben für Letztempfänger" berücksichtigen.
Welche Arbeitsschwerpunkte werden 2024 bearbeitet?
- Aktuelle Formen des Antisemitismus
- Aktuelle Formen von Islam-/Muslimfeindlichkeit
- LSBTIQ*-Feindlichkeit
- Demokratiestärkung im ländlichen Raum
- Rechtsextreme Orientierungen und Handlungen
- Förderung einer Willkommens- und Anerkennungskultur für Asylsuchende/Geflüchtete
- Demokratieförderung
- Rassismus
- Vielfaltförderung
- Gender Mainstreaming (Gender Mainstreaming bezeichnet eine (politische) Strategie, die auf die Realisierung von Geschlechtergleichstellung oder -gerechtigkeit ausgerichtet ist und „bei allen gesellschaftlichen und politischen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern“ einbezieht. Der Ansatz „basiert auf der Erkenntnis, dass es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt, und Männer und Frauen in sehr unterschiedlicher Weise von politischen und administrativen Entscheidungen betroffen sein können.“ (Quelle: BMFSFJ 2016: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/gleichstellung-und-teilhabe/strategie-gender-mainstreaming, letzter Zugriff am 30.06.2021).)
- Diversity Mainstreaming (Diversity Mainstreaming bezeichnet Strategien und Konzepte zum Umgang mit und der Anerkennung von Vielfalt. Sie zielen darauf, „die existierende Vielfältigkeit und die potentiellen Gemeinsamkeiten wahrzunehmen, zu verstehen, wertzuschätzen und nicht zuletzt optimal zu managen.“ (Quelle: Wagner, D., Sepehri P. 2000: Managing Diversity – empirische Bestandsaufnahme, in: Personal; S. 50-59.))
- Inklusion (Inklusion als Strategie zielt darauf ab, Diskriminierung und Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Behinderung, sozialer und kultureller Herkunft als auch Leistung zu reduzieren sowie soziale Teilhabe zu maximieren und Beteiligungsbarrieren bedarfsorientiert zu überwinden.)
- Verschwörungserzählungen
Was ist unter Gender-, Diversity Mainstreaming und Inklusion zu verstehen?
Gender-, Diversity Mainstreaming sowie Inklusion sind als leitende Prinzipien grundlegend bei der Umsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.
Hinweise:
- Gendermainstreaming (Video: einfach erklärt)
Gender Mainstreaming bezeichnet eine (politische) Strategie, die auf die Realisierung von Geschlechtergleichstellung oder -gerechtigkeit ausgerichtet ist und „bei allen gesellschaftlichen und politischen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern“ einbezieht. Der Ansatz „basiert auf der Erkenntnis, dass es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt, und Männer und Frauen in sehr unterschiedlicher Weise von politischen und administrativen Entscheidungen betroffen sein können.“ (Quelle: BMFSFJ 2016: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/gleichstellung-und-teilhabe/strategie-gender-mainstreaming, letzter Zugriff am 30.06.2021).
- Diversity Mainstreaming bezeichnet Strategien und Konzepte zum Umgang mit und der Anerkennung von Vielfalt. Sie zielen darauf, „die existierende Vielfältigkeit und die potentiellen Gemeinsamkeiten wahrzunehmen, zu verstehen, wertzuschätzen und nicht zuletzt optimal zu managen.“ (Quelle: Wagner, D., Sepehri P. 2000: Managing Diversity – empirische Bestandsaufnahme, in: Personal; S. 50-59.)
- Inklusion (Video: einfach erklärt)
Inklusion als Strategie zielt darauf ab, Diskriminierung und Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Behinderung, sozialer und kultureller Herkunft als auch Leistung zu reduzieren sowie soziale Teilhabe zu maximieren und Beteiligungsbarrieren bedarfsorientiert zu überwinden.
Wie ist das mit der Partizipation/Beteiligung und den Bedarfen?
Alle beabsichtigten Maßnahmen müssen partizipativ angelegt sein und einem begründeten Bedarf entsprechen.
An welchen Kriterien orientiert sich der Begleitausschusses bei der Förderempfehlung?
- Projektumsetzung (Methoden/Inhalte)
Können mit dem Handlungskonzept die im Antrag benannten Ziele erreicht werden?
Wie wird der Innovationsgehalt (Neuerung) des Projektes bewertet?
Handelt es sich um zusätzliche Projektangebote, die nicht durch andere Förderungen realisiert werden können?
- Erreichung von Teilnehmenden und Erfolgsmessung
Wie viele Teilnehmende werden erreicht?
Entsprechen die Teilnehmer_innen der Zielgruppe?
Entsprechen die Erfolgsindikatoren den Projektzielen?
- Vorkenntnisse, Erfahrungen und Vernetzung des Trägers
Hat der Träger bereits Kenntnisse / Erfahrungen bei der Umsetzung von Projekten gegen Rechtsextremismus / Fremdenfeindlichkeit / Antisemitismus / Menschenfeindlichkeit?
Hat der Träger bereits Kenntnisse und Erfahrungen bei der Umsetzung von Projekten zur besonderen Spezifik des beantragten Projektes?
Sieht das Projekt eine Vernetzung/ Kooperation mit anderen lokalen Akteuren vor?
Wurde das Projekt gemeinsam mit anderen lokalen Trägern/ Initiativen entwickelt?
- Wirksamkeit und Nachhaltigkeit
Wird durch das Projekt eine angemessene Wirkung erzielt?
Ist die beantragte Förderung gegenüber der erwarteten Wirkung angemessen?
Erfüllt das Projekt eine Nachhaltigkeit, die der Förderhöhe angemessen ist?
Werden im Rahmen des Projektes langfristig wirksame Kommunikations- und Handlungsstrukturen (weiter)entwickelt?
Entstehen im Projekt Produkte / Leistungen, die über den Projektzeitraum hinaus zur Verfügung gestellt werden können?
Wird der kommunale Umgang mit lokalen Problemlagen weiterentwickelt?
Ergibt sich ein Ausbau der Breitenwirksamkeit der Arbeit der gesellschaftlichen Akteure vor Ort?
Erfolgt eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit vor Ort?