Das Federführende Amt in der Kommune ist
- zentraler Ansprechpartner vor Ort und
- übernimmt die Berufung, die Gestaltung und Organisation einer Koordinierungs- und Fachstelle, des Begleitausschusses und einer bedarfsgerechten Form der Jugendbeteiligung.
Das Federführende Amt ist zuständig
- für die rechtsverbindliche Antragstellung auf Zuwendung von Bundesmitteln aus dem Bundesprogramm,
- für die Weiterleitung der zugewendeten Bundesmittel an Dritte,
- für die ordnungsgemäße Mittelverwendung
- sowie die Abrechnung der Fördermittel gegenüber der Regiestelle (Verwendungsnachweis) und die damit zusammenhängende Erstprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Bundesmittel.